Förderverein und Mittagsbetreuung Grundschule Neubiberg e.V.
Förderverein und Mittagsbetreuung Grundschule Neubiberg e.V.

Spenden & Beiträge

Werden Sie Bildungssponsor und unterstützen Sie unsere Arbeit und damit die Kinder bereits ab 1 Euro pro Monat!

 

Dafür müssen Sie nicht unbedingt Mitglied des Fördervereins werden. Auch ohne Mitgliedschaft können Sie natürlich unsere Arbeit unterstützen durch eine allgemeine oder zweckgebundene Spende.

Diese - wie auch der Jahresbeitrag - sind steuerlich absetzbar! Eine Mitgliedschaft hat allerdings durch die regelmässigen Beitragseingänge den Vorteil der Planbarkeit von Projekten.

 

Unser Spendenkonto lautet:

 

Kontonummer: 27168269

Bankleitzahl: 70250150

Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg

 

HERZLICHEN DANK!

 

 

 

 

 

Beitragsordnung

§ 1 Geltungsbereich und –dauer

Die Beitragsordnung gilt für alle ordentlichen Mitglieder des Fördervereins „Förderverein Grundschule Neubiberg“.

Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben wird. Die Änderung oder Aufhebung der Beitragsordnung ist in der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit möglich.
Diese Ordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge. Spenden und andere Zuwendungen an den Verein sind von dieser Ordnung ausgeschlossen.

 

§ 2 Beitragshöhe

Die Höhe des Beitrages für alle Mitglieder wird auf 1,00 € pro Monat oder 12,00 € pro Jahr festgelegt.

Wird durch ein Mitglied ein höherer Beitrag eingezahlt, wird der Differenzbetrag als allgemeine Spende behandelt.

 

§ 3 Fälligkeit

Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten und für das Eintrittsjahr voll zu entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag ist auf das Vereinskonto zu entrichten. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird vom Verein angeregt.

 

§ 4 Ausnahmen

Durch den Vorstand kann bei persönlichen Notlagen der Betrag für maximal ein Jahr erlassen werden. Das betroffene Mitglied muss dies schriftlich, unter Angabe des Grundes, beim Vorstand beantragen. Der Vorstand hat die Gründe für den Antrag vertraulich zu behandeln.

 

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