Träger der Mittagsbetreuung ist der Förderverein der Grundschule Neubiberg, der am 08.05.2012 gegründet wurde. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Der Verein hat den Zweck der außerschulischen Förderung, Erziehung und Betreuung. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, Vereinszweck und -ziel zu fördern.
Die Satzung des Fördervereins kann hier eingesehen werden.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus vier
Mitgliedern, dem Vorsitzenden, sein Stellvertreter, dem Finanzvorstand und dem Schriftführer. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand alle zwei Jahre.
Die Vorstellungen und Ziele des Trägers decken sich mit den Richtlinien und Vorschriften des bayrischen Kultusministeriums, des Staatsinstitutes für Schulpädagogik und
Bildungsforschung (ISB) München, sowie des Bayrischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG) Art. 31 Abs. 2, Sätze 1-3:
„Die Schulen sollen durch Zusammenarbeit mit Horten, Tagesheimen und ähnlichen Einrichtungen die Betreuung von Schülerinnen und Schülern außerhalb der
Unterrichtszeit fördern.
Mittagsbetreuung wird bei Bedarf an der Grundschule, in geeigneten Fällen auch an anderen Schularten nach Maßgabe der im Staatshaushalt ausgebrachten Mittel im Zusammenwirken mit den Kommunen und den
Erziehungsberechtigten angeboten.
Diese bietet den Erziehungsberechtigten in Zusammenarbeit mit der Schule eine verlässliche Betreuung für die Zeiten, die über das Unterrichtsende hinausgehen.“
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